Pflichtangaben auf Websites sollen den Besuchern helfen. Zu den Informationspflichten gehören Impressum und Datenschutzerklärung. Sie sind bei geschäftlichen Websites gesetzlich vorgeschrieben. Geschäftlich ist eine Website bereits, wenn sie Affiliate-Links oder bezahlte Werbung enthält.
Pflichtangaben im Impressum
Name und Anschrift des Anbieters müssen klar erkennbar sein. Vorname und Nachname müssen ausgeschrieben werden.
Bei Gewerbetreibenden auch die Unternehmensform. Ein Verantwortlicher für die Inhalte auf der Website muss benannt werden. Zusätzlich Angaben zur möglichst schnellen Kontaktaufnahme. E-Mail-Adresse und Telefonnummer reichen zur schnellen Kontaktaufnahme bei den Pflichtangaben auf Websites oftmals aus.
Bei Gewerbetreibenden kommt noch die Umsatzsteueridentifikationsnummer hinzu, falls Umsatzsteuerpflicht besteht. Hinzu kommen noch spezielle Pflichtangaben auf Websites für Freiberufler und Berufen die einer behördlichen Genehmigung benötigen.
Die Impressumspflicht kann auch für soziale Netzwerke greifen. Hauptsächlich für Gewerbetreibende. Dafür gibt es gesonderte Rechtstexte.
Datenschutzerklärung
Kurzfassung: Website-Betreiber sollten so wenig Daten ihrer Besucher sammeln wie möglich. Sie dürfen nur für die zuvor genehmigten Zwecke verwendet werden. Sparsam mit dem Setzen von Cookies umgehen.
Es ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn mindestens 10 Personen mit den Daten hantieren.
Indirekt zur Datenschutzerklärung gehören die Cookie Tools. Bei den Cookies wird zwischen technisch notwendigen und Tracking Cookies unterschieden. Besucher müssen Cookies aktiv zustimmen. Einfache Cookie-Banner reichen nicht mehr aus.
Bestimmte Angebote, wie beispielsweise Videos von YouTube, werden ohne aktive Zustimmung nicht mehr angezeigt. Dadurch wird eine Datenübermittlung in die USA verhindert.
Informationen zur Streitschlichtung
„Online-Händler und Online-Dienstleistungsanbieter, also Unternehmen, die Waren und/oder Dienstleistungen (auch) gegenüber Verbrauchern anbieten müssen seit dem 09. Januar 2016 nach der ODR-Verordnung auf die EU-weit gültige Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) hinweisen und zwar mit einem klickbaren Link auf diese Seite:
Weitere Informationen zu Pflichtangaben auf Websites gibt es von der IHK Wiesbaden
Kontakt
Die Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme befinden sich bereits im Impressum. Darum gehört die Seite Kontakt nicht zu den Pflichtangaben. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Service. Oftmals wird ein Kontaktformular eingefügt. Sollte dem so sein, dann muss in der Datenschutzerklärung stehen, was mit den erhobenen Daten geschieht.
Fehlerhafte Pflichtangaben auf Websites
Die Landesmedienanstalten schauen sich Websites näher an. Finden sie bei den Pflichtangaben auf Websites Verstöße, gibt es zumeist eine Aufforderung, es richtig zu machen. Es drohen aber auch beim Erstvergehen Bußgelder.
Mitbewerber könnten einen unlauteren Wettbewerb (UWG) sehen und den Betreiber abmahnen. Online-Shops sind besonders abmahngefährdet. Beinahe täglich ändern sich Gesetze, die Online-Shops betreffen.
Bemerkung zu „rechtssichere Websites“
Kaum eine Website ist zu 100 Prozent rechtssicher. Bei e-Recht24 gibt der Nutzer Namen und sämtliche Kontaktinformationen ein. Hinzu kommt eine Auswahl an verwendeten Plugins und Dienste, die auf der eigentlichen Website verwendet werden. Aufgrund der großen Anzahl ist eine komplette Abdeckung jedoch nicht möglich.
Bei Online-Shops wird es – aufgrund zahlreicher Verordnungen – immer schwieriger, sie rechtssicher zu machen. Der Betreiber muss auf Gefahren und Entsorgung hinweisen und alle Angaben richtig machen. Oftmals lässt diese Zuordnung das eingesetzte System nicht zu.
Bevor e-Recht24 den Mustertext für Impressum und Datenschutzerklärung bereitstellt, muss man verstanden haben, dass es nur ein Mustertext ist. Es wird eine anwaltliche Prüfung empfohlen.
Cookie Tools
Die klassischen Cookie-Banner haben ausgedient. Sie sind nicht mehr rechtssicher. Besucher von Websites müssen aktiv der Übermittlung von Daten (Cookies) zustimmen.
Es gibt Essenzielle Cookies, die nicht abgestellt werden können. Dann funktionale Cookies, die für einen Shop notwendig sind. Hinzu kommen Cookies für Medien, Affiliate, Analyse usw.. Besucher der Websites können dann bestimmen, welche Dienste Cookies setzen dürfen und welche nicht. Stimmt man nicht zu, werden diese Dienste blockiert.
Im Prinzip war es die Gier nach Daten, die zu diesen Maßnahmen geführt haben.
Hinweise für Kunden vom WP-Experten
Der WP-Experte ist Agentur Partner von e-Recht24. Darum können Rechtstexte mittels Plugins und dazugehöriger API aktualisiert werden. Zentral über die Website von e-Recht24.
Es wurden Jahreslizenzen für Borlabs Cookie erworben. Diese dürfen bei Kunden eingesetzt werden. Borlabs Cookie ist speziell für WordPress und verhindert den Datenaustausch ohne vorherige Zustimmung. Der Vorteil bei Borlabs Cookie ist, dass man in der Box (oder Banner) sein Logo hinterlegen kann. Zudem bietet es zahlreiche Animationen, wie das Tool erscheint und verschwindet.
Kunden vom WP-Experten werden diese beiden und weitere Dienste als Pakete angeboten.